Die standardisierte Heilmittelkombination „D1“ wurde 2001 eingeführt, um eine bedarfsgerechte physiotherapeutische Therapie bei komplexer Schädigungsbilder zu ermöglichen. Zu den hier vorgesehenen Therapien zählen neben der klassischen Krankengymnastik auch die gerätegestützte Krankengymnastik, die Manuelle Therapie, klassische Massagetherapie sowie weiter therapiebegleitende Maßnahmen wie Wärme- oder Elektrotherapie.
Ziel dieser orhtopädischen „Mini-Reha“ ist es, die Synergieeffekte der Kombination von mindestens drei oder mehr zeitlich abgestimmten Behandlungen und deren Wirkungsweise in ihrer Gesamtheit für Sie zu nutzen.
Schwerpunkt
Der Schwerpunkt bei der D1-Verordnung liegt bei der Behandlung aktiver und passiver Bewegungseinschränkungen, wie zum Beispiel nach:
- Hüftoperationen
- Bandscheibenoperationen
- Bandscheibenvorfall der konservative behandelt wird
- bei chronischen oder chronisch entzündlichen Wirbelsäulenerkrankungen
- Frakturen
- Operationen mit Gelenkersatz
- Amputationen
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